Chance und Risiko...

Die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung und der heutige Stand der Technik geben eine gewisse Planbarkeit hinsichtlich der Rentabilität der Anlagen. Äußere Einwirkungen lassen sich weitestgehend durch den Abschluss von Versicherungen absichern.

 

Die Berechnungen und Angaben wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Aktuelle Gesetzgebungen und der derzeitige Stand der Erkenntnisse im Bereich der Erneuerbaren Energien wurden berücksichtigt. Der Beitritt zu der Genossenschaft ist eine unternehmerische Beteiligung, so dass eine Garantie für die erwarteten Ergebnisse nicht abgegeben werden kann. Unter ungünstigen Umständen kann dies zum Totalverlust des eingezahlten Geschäftsanteils führen. Die Haftung der Mitglieder ist auf die Höhe Ihrer jeweiligen Geschäftsguthaben beschränkt.

 

Trotz aller Vorsicht kann dies z.B. in folgenden Fällen vorkommen:

 

Realisierungsrisiko

Aus derzeit nicht vorhersehbaren Gründen (z.B. Genehmigungshemnisse) kann es dazu kommen, dass einzelne Projekte nicht realisiert werden und somit die Ertragserwartungen nicht erreicht werden können.

 

Prognoseabweichungen

Die Energieträger können als Naturgröße erheblichen Schwankungen unterliegen, insofern ergeben sich zwangsläufig nicht planbare Risiken in der Entwicklung der prognostizierten Erträge.

 

Qualitätsmängel

Nicht erkennbare Mängel der Anlagen bzw. Komponenten sowie der Installation können zu Ausfallzeiten oder Einschränkungen bei der Produktion führen.

 

Anstieg der Inflation

Die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung auf Grundlage des EEG bleibt gleich. Eine ungeplant steigende Inflation kann sich negativ auf die Geschäftsergebnisse auswirken.

 

Insolvenzrisiko oder Bonitätsverschlechterung von Geschäftspartnern

Eine Verschlechterung der Bonität oder der Ausfall von Vertragspartnern kann zu höheren Kosten führen.

 

Elementarrisiken

Der Eintritt von Elementarrisiken (Erdbeben, Kriegsereignisse, Hochwasserschäden, Terrorismus und Zerstörung durch Vandalismus) kann nicht ausgeschlossen werden, so dass bei Eintritt eines solchen Ereignisses erhebliche Risiken bestehen.

 

Vertragstreue

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass geschlossene Verträge angefochten werden oder gegen die Genossenschaft derzeit nicht absehbare Rechtsansprüche geltend gemacht werden.

 

Technische Risiken und Betriebsrisiken

Unsicherheiten hinsichtlich der technischen Verfügbarkeit der Komponenten (z.B. durch Materialverschleiß) und Auswirkungen der Änderungen der klimatischen Bedingungen mit den damit verbundenen möglichen Anlagenschäden (z.B. durch Hagel, Blitzschlag, Schnee, Sturm) können zu Abweichungen der geplanten Erträge führen. Ebenso können technisch bedingte Unterbrechungen (z.B. Wartung, Ausfall Umspannwerk) zu verringerten Einnahmen führen.

 

Betriebskostenerhöhung

Höhere Betriebskosten für z.B. Reparaturen, Instandhaltungen und Versicherungen können nicht ausgeschlossen werden.

 

Inbetriebnahmen

Auf Grund nicht gänzlich kalkulierbarer Risiken (z.B. Witterung) kann eine verspätete Inbetriebnahme zu geringeren Erträgen führen. Gleichfalls kann nicht ausgeschlossen werden, dass es im Zuge der Bauarbeiten oder der Netzanbindung zu unvorhersehbaren Schwierigkeiten kommen kann. Eine ggf. geringere Einspeisevergütung auf Grund der gesetzlichen Vorgaben oder steuerliche Nachteile könnten in diesem Fall nicht ausgeschlossen werden.

 

Nutzungsverträge der Flächen

Die Verträge zur Nutzung möglicher Flächen werden analog des EEG abgeschlossen. Trotzdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu einem vorzeitigen Ende der Nutzung kommen kann. Entsprechende Ertragseinbußen oder auch Kosten bei Nutzung von Alternativen sind möglich.

 

Zinsänderungsrisiko

Die Projekte werden voraussichtlich teilweise durch langfristige Darlehen finanziert. Die Laufzeit der Darlehen kann die Zinsbindungsvereinbarung, so dass ein Zinsänderungsrisiko nicht ausgeschlossen werden kann.

 

Änderung der gesetzlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen

Die gesetzlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen sind in Deutschland mit einem Rückwirkungsverbot belegt. Eine rückwirkende Änderung des EEG bei einem Regierungswechsel ist somit ausgeschlossen. Jedoch können Änderungen in laufenden Gesetzgebungsverfahren sowie steuerlich relevante Änderungen während der Nutzungsdauer erfolgen und die geplante Rentabilität verschlechtern.

 

Finanzierungsrisiko

Die Investitionen werden voraussichtlich zu großen Teilen mit Fremdkapital erfolgen. Die Einspeiseerlöse und mögliche Versicherungsansprüche werden hierzu abgetreten und die Anlage(n) als Sicherheit zur Verfügung gestellt. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtungen kann es zur Verwertung des Sicherungsgutes kommen. Eine Aufrechterhaltung des Betriebes zur Ertragserreichung kann nicht garantiert werden.

Gemeinsam mehr erreichen...

Energie für den

Kreis Höxter eG
Weserstraße 10-12
37688 Beverungen

 

E-Mail: info@energiefuerdenkreis hoexter.de

Satzung Energie für den Kreis Höxter eG
Satzung_Energie_fuer_den_Kreis_Hoexter_2[...]
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